Hinweisgebersystem
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der Firma Hermat-Metallwaren B. Porst GmbH höchste Priorität. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen und unsere Beschäftigten rechtmäßig und integer handeln, wurde von uns eine externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Die Meldestelle der Hermat-Metallwaren B. Porst GmbH bearbeitet konkrete Informationen über potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten. Es können alle Arten von Verstößen gemeldet werden, wie beispielsweise Verstöße gegen gesetzliche oder interne Regeln, zum Beispiel Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing.
Das Hinweisgebersystem dient hingegen nicht zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden.
Hinweise an die Meldestelle können jederzeit vertraulich abgegeben werden. Das Hinweisgebersystem gewährleistet den größtmöglichen Schutz für die Hinweisgeber und für die Betroffenen. Denn eine Untersuchung wird nur bei Vorliegen ausreichend konkreter Anhaltspunkte eingeleitet. Alle Informationen werden höchstvertraulich im Rahmen eines fairen Prozesses bearbeitet.
Es ist wichtig, dass alle Informationen klar und verständlich sind, so dass auch Personen, denen die konkreten Umstände nicht geläufig sind und welche keine spezifischen Fachkenntnisse haben, den Sachverhalt nachvollziehen können. Zudem sollen die Angaben so konkret wie möglich formuliert werden und im besten Fall die fünf W‑Fragen (Wer, Was, Wann, Wie, Wo) beantworten.
Wenn Sie anonym bleiben möchten, können Sie die Anonymität durch eine E‑Mail, die nicht auf Ihre Identität hindeutet, wahren. Zum Schutz unserer Beschäftigten vor unberechtigten Anschuldigungen wird Hinweisen jedoch nur bei ausreichend konkreten Darlegungen und Nachweisen nachgegangen.
Die Meldestelle ist für unser Unternehmen die zentrale Anlaufstelle für Hinweise auf Regelverstöße im Unternehmen.
Sie können die Meldestelle über die unten angeführte E‑Mailadresse kontaktieren: